E-Bike Leasing – steuerlich absetzen
Seit Anfang 2013 können E-Bikes von der Steuer abgesetzt werden. Ebenso ist es möglich, das E-Bike als Dienstfahrrad zu leasen. Selbstverständlich geht dies auch mit normalen Rädern und Mountainbikes. Da jedoch nun vermehrt das E-Bike Leasing angeboten wird, stellen wir die unterschiedlichen steuerlichen Regelungen vor. Für Arbeitnehmer ist das E-Bike vor allem als Dienstfahrrad interessant, da man sehr günstig zu einem E-Bike kommt, jedoch nur geringe monatliche Kosten hat. E-Bike Leasing ist auch ohne Anzahlung möglich.
Ablauf Leasing E-Bike
Der Arbeitnehmer sucht sich ein E-Bike seiner Wahl aus und erhält ein Leasing Angebot von seinem Händler. Derzeit kostet das E-Bike bei 36 Monaten Laufzeit bei einem Neupreis von 3.600 Euro um die 100 Euro im Monat Leasingrate inkl. 19 % MwSt. Zum Ende wird nochmals eine Restwertrate von 10 Prozent des Verkaufspreises fällig. Wobei der Händler bei der Leasingrate noch Spielraum hat. Das E-Bike Leasing Angebot reicht der Arbeitnehmer nun beim Arbeitgeber ein und der Arbeitgeber erhält nach Freigabe der Bonitätsprüfung das E-Bike. Hierbei kann der Arbeitgeber auch entscheiden, ob er die Leasingrate bezuschusst und ob ein Überlassungsvertrag für den Mitarbeiter erstellt werden sollte. Da alle Leasing E-Bikes ein Versicherungs- und Servicepaket enthalten, fallen während der Vertragslaufzeit keine weiteren Kosten an.
Was zahle ich als Arbeitnehmer bei Leasing eines E-Bike?
Als Arbeitnehmer versteuern Sie ein Prozent des Neupreises von z.B. 3.600 Euro, also 36 Euro im Monat. Dieser Betrag wird zur Berechnung der Steuern und Sozialabgaben Ihrem Bruttoverdienst hinzugerechnet. Sie müssen also, je nach steuerlicher Last, mit ca. 20 Euro netto im Monat rechnen, die Ihnen auf der Lohnabrechnung fehlen. Während bei einem Firmenwagen noch 0,03 Prozent des Listenpreises für die Wegstrecke zur Arbeitsstätte hinzukommen, fallen diese Kosten beim E-Bike weg. Nachzulesen ist die steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-) Fahrrädern im Erlass vom 23. November 2012 bei den obersten Finanzbehörden der Länder.
Kann ich das E-Bike oder MTB auch privat nutzen?
Ja, dass geleaste E-Bike können Sie legal privat nutzen. Sie müssen es aber mindestens zu 51 % Prozent geschäftlich nutzen. Dann ist es notwendiges Betriebsvermögen. Durch die private Nutzung entsteht jedoch ein geldwerter Vorteil. Diesen muss der Arbeitgeber in einem Überlassungsvertrag des E-Bikes genau regeln. Dient nämlich das E-Bike rein für berufliche Zwecke wie Kurierfahrten, entsteht gar kein geldwerter Vorteil und dann findet die 1-Prozent-Regelung keine Anwendung. Eine Anpassung des Arbeitsvertrages durch den Überlassungsvertrag ist notwendig, damit das Finanzamt das Steuermodell anerkennt. Denn ohne eine schriftliche Änderung würde es sich um eine Zuzahlung zum Barlohn handeln, der die Steuer erhöht.
Der Umstand, dass bei mehr als 50 Prozent betrieblicher Nutzung sich das Rad im Betriebsvermögen befindet, bedeutet, dass alle Betriebsausgaben den Gewinn mindern. Liegt die betriebliche Nutzung bei mindestens 10 Prozent bis 50 Prozent, so hat der Unternehmer ein Wahlrecht. Im Privatvermögen belassen, oder in den Betrieb einbringen. Es handelt sich dann um sogenanntes gewillkürtes Betriebsvermögen. Ein Mountainbike ohne Elektromotor kann jedoch vom Finanzamt als betriebliche Nutzung möglicherweise nicht akzeptiert werden, wenn der Unternehmer die Nutzung nicht plausibel darlegen kann. (Urteil vom 12.2.2014, Az. 8 K 870/11) Da beim Leasing das E-Bike nach drei Jahren zurückgegeben wird, muss der mögliche Erlös auch nicht als Betriebseinnahme verbucht werden. Selbst wenn Sie es verschenken würden, müsste der Wert der Schenkung ermittelt und als fiktive Betriebseinnahme erfasst werden. Befindet sich das E-Bike im Privatvermögen und wird betrieblich genutzt, ist der Erlös bei Verkauf eine Privatangelegenheit und muss nicht versteuert werden.
Gilt dies auch für E-Bikes bis 45 km/h, also S-Pedelecs?
S-Pedelecs gelten als besondere Form eines E-Bikes, da diese 45 km/h fahren. Ein geleastes S-Pedelec gilt als Kraftfahrzeug und nicht mehr als Fahrrad. Deshalb wird hier eine Anrechnung von 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer für die Fahrt zur Arbeitsstätte fällig.
Betriebsausgabenabzug für E-Bikes
Legt der Unternehmer aus betrieblichen Gründen nun viele Kilometer im Monat zurück, kann er diese als Betriebsausgabe verbuchen. Zwar wurde zum 01.01.2014 die geltende Pauschale mit 0,05 Euro pro Kilometer ersatzlos gestrichen, es bietet sich jedoch an, aufgrund der hohen Kosten und Stromeinspeisung bis zu 0,10 Euro pro Kilometer anzusetzen. Im schlimmsten Fall wird das Finanzamt den hohen Kilometersatz etwas kürzen. E-Bikes sind zudem mit Mofas und motorbetriebenen Zweirädern gleich zu setzen und hier liegt die Pauschale bei 0,20 Euro pro Kilometer. Da ein Elektrofahrrad keinen Treibstoff verbraucht, wären auch 0,15 Euro pro Kilometer noch vertretbar. Für Fahrten von Wohnung zur Betriebsstätte zählen die Kosten der Entfernungspauschale. Hier wird nicht jeder zurückgelegte Kilometer gezählt, sondern nur die einfache Wegstrecke. Zum Abzug kommt dann die Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Kilometer.
Ersparnis für Arbeitnehmer bei Leasing eines E-Bikes durch den Arbeitgeber
Die Leasingrate können Sie sich vom Arbeitgeber auch durch eine Gehaltsumwandlung bezahlen lassen. Bei einem neuen E-Bike im Wert von 3.600 Euro, mit einer Leasingrate von 100 Euro im Monat, besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber Ihnen die 100 Euro vom Gehalt abzieht. Dann bezahlen Sie, je nach steuerlicher Belastung nur ca. 60 Euro dafür. Der Arbeitgeber kann die 19 % MwSt. von der Leasingrate abziehen und dadurch wird das Rad für den Arbeitgeber billiger. Lediglich die private Nutzung müssen Sie mit der 1-Prozent-Regelung versteuern, was bei einem 3.600 Euro Rad nur 36 Euro im Monat ausmacht und ca. 20 Euro netto weniger bedeutet. Nach 36 Monaten können Sie als Arbeitnehmer das Rad zu 10 Prozent des Neupreises kaufen und haben ein Rad, was vermutlich noch weit mehr als 1.000 Euro wert ist. Grob kalkuliert müssen Sie als Arbeitnehmer mit ca. 2.40 Euro am Tag an Kosten für ein geleastes E-Bike rechnen. Ihre Ersparnis im Vergleich zum Privatkauf liegt bei ca. 1.000 Euro nach drei Jahren.
Als Selbstständiger ein E-Bike oder Fahrrad leasen
Ferner ist es auch möglich, dass ein Selbstständiger sich ein E-Bike least und über die Firma abrechnet. Auch hier gelten die oben beschriebenen Regeln. Der Existenzgründer oder Unternehmer spart ca. 30 bis 40 Prozent gegenüber dem Privatkauf.
Kann ich als Arbeitnehmer die Entfernungspauschale weiterhin ansetzen?
Ja, Sie können hier weiterhin die Entfernungspauschale pro Kilometer steuermindernd geltend machen. Nur bei Speed-Pedelecs mit 45 km/h werden die 0,03 Prozent km/Monat vom UVP noch zusätzlich versteuert.
Was ist Leasing eines E-Bikes im rechtlichen Sinne?
Leasing eines E-Bikes ist eine Nutzungsüberlassung mit Vertrag. Die Leasingraten werden monatlich vom gewerblichen Leasingnehmer bezahlt und das E-Bike wird weder im Anlagevermögen, noch als Dauerschuld in einer Finanzierung bilanziert. Der Unternehmer hat monatlich feste Kosten und bleibt flexibel. Da eine Eigentumsübertragung an den Leasingnehmer nicht vorher fest vereinbart sein darf, versteht sich von selbst. Denn ansonsten wird es ein Mietkaufvertrag. Bei einem Mietkauf geht das Eigentum sofort auf den Käufer über, wie bei einer Finanzierung. Deshalb ist es wichtig, dass ein kalkulierter Restwert am Ende übrig bleibt und der Kauf des Rades nicht schon vorher schriftlich vereinbart wird.
Was regelt der Überlassungsvertrag bei Leasing eines E-Bikes?
Ähnlich wie bei einem Dienstwagen wird festgelegt, welches Rad übergeben wird, wer die Versicherung bezahlt und für den Service verantwortlich ist. Ebenso die Höhe der Leasingrate, Restwert, geldwerter Vorteil, Anfahrtsweg bei Speed Pedelecs, Barlohnumwandlung, Gehaltsumwandlung, Versteuerung, Kosten, Umgang mit dem Rad, Haftung und Folgen, falls der Mitarbeiter vorher das Unternehmen verlässt.
Vorteile Arbeitgeber bei Leasing E-Bike
Grundsätzlich wird der Mitarbeiter motiviert und tut etwas für seine Gesundheit. Man benötigt weniger Parkplätze, das Image der Firma verbessert sich und das Unternehmen denkt nachhaltig und umweltbewusst. Bei Gehaltsumwandlung spart sich der Arbeitgeber Lohnnebenkosten ein. Da hier weniger Bruttolohn anfällt, muss der Arbeitgeber keine Sozialabgaben leisten, was pro Fahrrad über 36 Monate ca. 275 Euro Ersparnis ausmacht.
Vorteile Selbstständiger bei Leasing E-Bike
Als Selbstständiger kennt man das Leasing bereits vom Firmenwagen. Man kann das Fahrrad unbeschränkt auch privat nutzen, ohne der 1-Prozent-Regelung. Die Anschaffung per Leasing schont die Liquidität und man kann die Vorsteuer vom Fahrrad abziehen. Bei einem 3.600 Euro Rad macht dies satte 574 Euro aus. Bei Kauf eines Fahrrades läuft die Abschreibung über sieben Jahre, beim Leasing kann man sich alle drei Jahre ein neues Rad aussuchen. Zudem können Sie das Rad einfach zurückgeben und müssen es nicht selbst verkaufen. Können es aber normal zum Restwert rauskaufen. Nutzen Sie ein E-Bike betrieblich, befindet es sich jedoch im Privatvermögen, so ist der spätere Erlös Privatangelegenheit. Unser Partner in Regensburg ist Radwerk by Iron Trizone.
Das Regensburger Autohaus Dünnes bietet übrigens auch Leasing ohne Anzahlung für die Marken Jaguar, Ford, Land Rover und Maserati an. Suchen Sie nach einem Auto und E-Bike im Leasing? Sprechen Sie uns an.
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