FAQ Kaufprämie Elektro Autos

E-Auto Kaufprämie – Fragen und Antworten

Käufer von Ford, Jaguar und Range Rover Elektroautos können die Kaufprämie von bis zu 4.000 Euro nutzen. Warum es sich lohnt, die Kaufentscheidung für ein E-Auto oder Plug-In-Hybrid-Fahrzeug, schnell zu treffen? Weil die Kaufprämie auf einen Maximalbetrag von 1,2 Milliarden Euro bis 30. Juni 2019 begrenzt ist und die Bezuschussung nach dem Prinzip „first come, first served“ erfolgt. Die Antragstellung für die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge ist klar geregelt. Wir zeigen worauf es ankommt:


Für welche Fahrzeuge von Ford, Jaguar und Range Rover gibt es eine Kaufprämie?
Die Kaufprämie können Käufer von Neufahrzeugen beantragen, wenn es sich um ein Fahrzeug mit folgendem Antrieb handelt: rein batterieelektrischer Antrieb, Plug-In-Hybrid (extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge) und mit Wasserstoff/Brennstoffzellen betriebene Autos.

Range Rover Hybrid


Wie unterscheiden sich die drei Antriebstechnologien, die für die Kaufprämie in Frage kommen?
Plug-In-Hybrid: Der herkömmliche Verbrennungsmotor im Auto wird zum Beispiel bei Range Rover und Range Rover Sport durch einen Elektroantrieb ergänzt, der extern über das Stromnetz geladen wird. Der Elektroantrieb ist in der Lage das Auto auf Kurzstrecken selbständig anzutreiben. Wie Statistiken belegen nutzen viele Autofahrer das Fahrzeug für kurze Fahrten zur Arbeit oder zum Einkaufen und können mit dem Plug-In-Hybrid-Antrieb rein elektrisch fahren.

Rein batterieelektrischer Antrieb: Diese Fahrzeuge werden ausschließlich durch eine im Fahrzeug verbaute Batterie, einen Akkumulator, angetrieben. Die Batterie wird durch eine externe Stromquelle geladen und erzeugt während der Fahrt keine Emission.

Wasserstoff/Brennstoffzellenantrieb: Der Antrieb dieser Autos erfolgt durch eine Brennstoffzelle in der durch die chemische Reaktion von Wasserstoff Energie erzeugt wird. Die Gewährung der Kaufprämie für Wasserstoff/Brennstoffzellenfahrzeuge wird für jeden Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) individuell geklärt.


Wie hoch ist die Kaufprämie für E-Autos?
Neufahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb und Wasserstoff/Brennstoffzellenfahrzeuge werden mit einer einmaligen Kaufprämie von netto 4.000 Euro gefördert. Für Plug-In-Hybrid gibt es eine einmalige Kaufprämie von netto 3.00 Euro.


Welche Voraussetzungen müssen beim E-Auto-Kauf für die Kaufprämie berücksichtigt werden?

• Nur Neufahrzeuge mit den drei beschriebenen Antriebstechnologien sind förderfähig. Das Elektromobilitätsgesetz gibt in den Fahrzugklassen* Aufschluss über alle für die Kaufprämie in Frage kommenden Modelle.

• Ausschließlich auf der vom Bafa (www.bafa.de) veröffentlichten Liste erfasste Fahrzeugmodelle sind zum Antrag einer Kaufprämie berechtigt. Die Erfassung gewährleistet die Verpflichtung der Automobilhersteller zur Mit-Finanzierung der Kaufprämie, sprich Umweltbonus, mit einer Beteiligung in Höhe von 50 Prozent der Fördersumme. Ford, Jaguar und Range Rover haben eine mögliche Beteiligung an der Kaufprämie erklärt.

• Kauf oder Leasing des neuen E-Autos erfolgte nach dem 18. Mai 2016 durch den Antragsteller, die Antragstellerin. Die Zulassung des Fahrzeugs hat/hatte in Deutschland zu erfolgen. Es muss eine Erstzulassung vorliegen und die Nutzung des E-Autos muss mindestens neun Monate durch Antragsteller/in erfolgen, um für die Kaufprämie-Beantragung berechtigt zu sein.

• Die Kaufprämie für E-Autos orientiert sich am maximalen Netto-Listenpreis des Basismodells, stand 31.12.2015 von 60.000 Euro. Für Ford, Jaguar oder Range Rover mit einem höheren Netto-Listenpreis (ohne Sonderausstattung) gibt es keine Elektroauto-Kaufprämie.

• Reimporte sind nur mit der Kaufprämie förderbar, wenn die Erstzulassung in Deutschland erfolgt und es sich um ein Neufahrzeug handelt.

Ford Elektroauto Köln


Wo kann der Antrag für die Kaufprämie für E-Autos gestellt werden?
Die Anträge zur Gewährung der Kaufprämie sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zu stellen. Über das Internet Portal der Bafa können Autokäufer den Kaufprämien-Antrag online ausfüllen.


Wer kann einen Antrag auf Kaufprämie für E-Autos stellen?
Unternehmen, Privatpersonen, Vereine, Körperschaften und Stiftungen sind berechtigt einen Antrag zur Kaufprämie zu stellen. Zu beachten: Antragsteller und Fahrzeughalter müssen bei allen Dokumenten identisch sein. Das Verfahren für Leasinggeschäfte ist aktuell noch unklar.


Welche Unterlagen werden für den Antrag zur E-Auto-Kaufprämie benötigt?
– Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
– Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
– Verwendungsnachweisformular
– Kaufvertrag über einen Neuwagen mit folgenden Kriterien:
– Klarer Bezug auf das förderfähige Basis-Fahrzeugmodell der Bafa-Liste
– Endpreis für das Basis-Fahrzeugmodell für den Kunden. (Sonderausstattungen sind im Vergleich zum Basis-Modell auf der Bafa-Liste extra auszuweisen.)
– Bei rein batterieelektrisch betriebenen Autos und Wasserstoff/Brennstoffzellenfahrzeugen muss der Netto-Kaufpreis für den Endkunden mindestens 2.000 Euro niedriger sein, als der ausgewiesene Netto-Listenpreis. Bei Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen mindestens um 1.500 Euro. (Der Kaufvertrag muss den um den Anteil des Herstellers reduzierten Kaufpreis aufführen.)
– Alle Preis-Angaben müssen im Kaufvertrag netto, also ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen werden.


Wer trägt die Kosten für die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge?
Bund und Industrie teilen sich die Kosten von insgesamt 1,2 Milliarden Euro je zur Hälfte.

Jaguar Hybrid Sportwagen


Wie wird die E-Auto-Kaufprämie von 1,2 Milliarden Euro verteilt?
Bis zum 30. Juni 2019 wird die Kaufprämie ausbezahlt, soweit der Gesamtbetrag noch nicht aufgebraucht ist. Nach Einschätzung der Bundesregierung reicht das Fördervolumen der Kaufprämie für mindestens 300.000 Autos. Die Prämie wird nach dem Windhund-Verfahren bezahlt, sprich es wird ausbezahlt, solange Geld zur Verfügung steht. Wer sich schnell für ein förderfähiges E-Auto entscheidet, kann sich der Kaufprämie noch sicher sein.


Gibt es für E-Autos noch weitere Vergünstigungen?
E-Autos, die rein batterieelektrisch betrieben werden haben weitere Vorteile bei der Kraftfahrzeugsteuer. Im Zeitraum von Anfang 2016 bis 31. Dezember 2020 in Deutschland zugelassene Fahrzeuge dieser Art sind fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Rückwirkend zum 01. Juni 2016 soll die fünfjährige Kfz-Steuerbefreiung auf zehn Jahre gewandelt werden. Auch Elektro-Umrüstungen, mit einer Genehmigung hinsichtlich Technik und Verkehrssicherheit, können in Zukunft von der Steuerbefreiung profitieren. Eine Sonderregelung vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 soll weitere Anreize bieten, um das E-Auto für die Fahrt zur Arbeit zu nutzen. Wird die Elektrobatterie kostenlos beim Arbeitgeber aufgeladen, muss dies vom Arbeitnehmer nicht als geldwertender Vorteil versteuert werden. Der Arbeitgeber hat im Gegenzug die Option geldwerte Vorteile aus der Übereignung der Ladevorrichtung mit 25 Prozent Lohnsteuer pauschal zu besteuern.

Mit dem Ziel die E-Mobilität in Deutschland zu fördern und weiter auszubauen, werden 300 Millionen Euro investiert, um die Ladeinfrastruktur flächendeckend zu gestalten. 15.000 neue Ladestationen sollen aufgebaut werden. 5.000 Combined-Charge-Systeme Typ 2 zur Schnellladung der E-Automobile und für 100 Millionen Euro Normalladestationen. Als weiteres Ziel der Bundesregierung gilt, bis 2017 mindestens zu 20 Prozent den Fahrzeugpool der Ministerien mit E-Autos abzudecken.

Haben Sie Fragen zur E-Mobilität und der Kaufprämie? Für E-Autos der Marken Ford, Range Rover und Jaguar stehen Ihnen die kompetenten Mitarbeiter des Autosalon Dünnes GmbH in Regensburg gerne zur Verfügung.

Alexander Dünnes Autohaus Regensburg
Dr. Alexander Dünnes
Geschäftsführer
+49 941 / 490 88 - 33

* §1 des E-MoG nennt die Klassen M1, N1 sowie die Klasse N2 im Sinne des Anhangs II Teil A der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007, die zuletzt durch die Richtlinie 2013/15/EU (ABI. L 158 vom 10.6.2013, S. 172) geändert worden ist. Die Fahrzeugklasse ergibt sich aus der Typgenehmigung bzw. dem Fahrzeugschein. Die Fahrzeugklasse N2 ist nur förderfähig, sofern das Fahrzeug mit der Führerscheinklasse B gefahren werden darf.

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