Mustang Mach E leasen
Vollelektrisch in die Zukunft! Die Elektromobilität ist in aller Munde. Und ab sofort können Sie den Ford Mustang Mach-E bei uns exklusiv bestellen. Dafür bieten wir auch ein günstiges Leasing oder eine günstige Finanzierung an. Der Stromverbrauch beträgt nur 19,5 kWh/100km kombiniert bei 0 g/km CO2 kombiniert. Kaufen Sie einen Elektrowagen mit 100 Prozent Emotionen, Leidenschaft und einer ganz neuen Form von Freiheit. Im Video sehen Sie den Ford Mustang Mach-E in der 360-Grad Ansicht:
Die Anzahlung von 6.000 Euro ist die Förderung der BAFA für Elektrofahrzeuge. Diese darf beim Gewerbeleasing als Mietsonderzahlung verwendet werden. Das Angebot gilt für Gewerbekunden. Wir können selbstverständlich auch ein leicht abgeändertes für Privatkunden erstellen. Privatkunden zahlen die 6.000 Euro an und bekommen diese dann als Förderung von der BAFA rückerstattet. Die Frachtkosten in Höhe von 1.399 Euro zzgl. 19 % MwSt werden separat berechnet.
Ansprechpartner: Josef Hahn
93059 Regensburg
Tel. 0941/49088-36
josef.hahn@duennes.fsoc.de
Leasingangebot für Gewerbekunden
Modell: Ford Mustang Mach-E Crossover 198kW/269PS – alle Preise Nettopreise
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- Nettodarlehensbetrag: 39.411 €** zzgl. 1.399 Euro Überführungskosten
- Leasing-Sonderzahlung: 6.000,– €
- Gesamtfahrleistung: 40.000 km – 10.000 km Jahr (veränderbar)
- Laufzeit: 48 Monate
- Monatsrate: 48 Raten zu je 460,23 Euro netto (inkl. Technik-Service und GAP Special)
Ein Angebot der Ford Bank GmbH, Josef-Lammerting-Allee24-34, 50933 Köln für Gewerbekunden. Das Angebot stellt das repräsentative Beispiel nach §6a Preisangabenverordnung dar. Ist der Darlehensnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsabschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 495 GBG. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Die EUR-Beiträge verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. Für Mehrkilometer werden Euro 0,0985 pro Km. berechnet (exkl. MwSt). Für Minderkilometer werden EUR 0,0650 pro Km vergütet. (exkl. MwSt) Unverbindliches Leasingbeispiel mit Kilometerabrechnung, vermittelt für die Ford Bank GmbH. Maßgebend sind die Preise und Konditionen bei Vertragsabschluss. Ein Angebot der Ford Bank GmbH, Josef-Lammerting-Allee 24 in 50933 Köln. Für selbständige Gewerbetreibende mit gewerblicher Nutzung. Das Angebot stellt das repräsentative Beispiel nach § 6a Preisangabenverordnung dar. Ist der Darlehensnehmer Verbraucher, besteht nach Vertragsabschluss ein gesetztliches Widerrufsrecht nach § 495 BGB.
Die gezeigten Ausstattungsmerkmale sind je nach Ausstattungsvariante verfügbar, serienmäßig oder optional gegen Mehrpreis, ggf. nur als Bestandteil eines Ausstattungspakets. Weitere Details entnehmen Sie bitte den Preislisten oder fragen Sie Ihren Ford Partner. Beispielfoto eines Fahrzeuges der Baureihe. Die Ausstattungsmerkmale des abgebildeten Fahrzeuges sind nicht Bestandteil des Angebotes. Unverbindliche Aktionspreisempfehlung der Ford-Werke GmbH zzgl. Überführungs- und Zulassungskosten für Privatkunden bei allen teilnehmenden Ford Partnern. Kombinierbar mit allen Finanzierungsangeboten der Ford Bank GmbH für Privatkunden. Details bei allen teilnehmenden Ford Partnern. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonised Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Seit dem 1. September 2018 hat das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzt. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und unter http://www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Der Umweltbonus wird beim Kauf bestimmter Ford Neufahrzeuge, die sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden, gewährt. Er setzt sich zur Hälfte aus einem staatlichen Zuschuss und einem Herstelleranteil durch eine Reduzierung des Nettokaufpreises zusammen. Hiervon ausgenommen sind Ford Neufahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden, da diese Fahrzeuge die neue Innovationsprämie erhalten. Hierbei wird der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt, während der Herstelleranteil unverändert bleibt. Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist bis einschließlich 31. Dezember 2021 möglich. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des Umweltbonus ist durch die auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter www.bafa.de abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus, keine Barauszahlung des Herstelleranteils. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.